Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Stand: 01/2026

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von DJ-Dienstleistungen zwischen „DJ Jas“ und dem Auftraggeber.

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Veranstalters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde vom DJ ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der DJ erbringt musikalische Dienstleistungen (DJ-Set, Moderation, etc.) im Rahmen von Veranstaltungen des Veranstalters. Der genaue Leistungsumfang sowie der Veranstaltungsort und -zeitpunkt ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.

2.2 Der DJ behält sich das Recht vor, die Musikauswahl nach eigenem Ermessen zu treffen, wird jedoch die Wünsche des Veranstalters und des Publikums, sofern dies musikalisch und technisch umsetzbar ist, bestmöglich berücksichtigen.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Angebote des DJs sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des DJs oder durch die Erbringung der Leistung zustande.

 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders angegeben, sind diese Bruttopreise (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer), falls der DJ umsatzsteuerpflichtig ist. Andernfalls ist der DJ als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit, und es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

4.3 Der Betrag ist spätestens 14 Tage nach dem Veranstaltungstag der Leistungserbringung in bar oder per Überweisung auf das Konto des DJs zu entrichten, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

4.4 Bei Zahlungsverzug des Veranstalters ist der DJ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen.

4.5 Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten werden gesondert abgerechnet, sofern nicht anders im Angebot vereinbart.

 

5. Pflichten des Veranstalters

5.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, dem DJ spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung alle für die Durchführung der Leistung notwendigen Informationen (z. B. genauer Ablauf, Ansprechpartner vor Ort, besondere Musikwünsche) zur Verfügung zu stellen.

5.2 Der Veranstalter stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die notwendige technische Infrastruktur (ausreichende und stabile Stromversorgung, gegebenenfalls geeigneter Tisch/Stellfläche für das Equipment, Zugang zu sanitären Anlagen) vorhanden ist. Schäden am Equipment des DJs, die durch mangelhafte Infrastruktur verursacht werden, gehen zu Lasten des Veranstalters.

5.3 Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit des DJs und seines Equipments während der gesamten Veranstaltung. Für Schäden am Equipment oder Personenschäden des DJs, die durch Dritte oder durch Fahrlässigkeit des Veranstalters entstehen, haftet der Veranstalter.

5.4 Der Veranstalter ist für die Einholung aller notwendigen Genehmigungen (z.B. GEMA, Ordnungsamt) und die Abführung etwaiger Gebühren verantwortlich.

5.5 Der Veranstalter stellt dem DJ für die Dauer der Veranstaltung sowie für Auf- und Abbau eine angemessene Verpflegung und Getränke zur Verfügung.

 

6. Ausfall der Leistung/Höhere Gewalt

6.1 Kann der DJ die vereinbarte Leistung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, schwere Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Streiks, unvorhergesehene technische Defekte, die nicht vom DJ zu verantworten sind) nicht erbringen, so ist er verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren. In diesem Fall entfallen die beidseitigen Leistungspflichten und eventuell bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6.2 Kann der DJ aufgrund von Umständen, die der Veranstalter zu verantworten hat (z. B. nicht rechtzeitige Bereitstellung der Infrastruktur, Sperrung des Veranstaltungsortes), die Leistung nicht oder nur teilweise erbringen, so behält der DJ den vollen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

 

7. Rücktritt und Stornierung

7.1 Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, der den DJ zu verantworten hat, so gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Vergütung
  • bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Vergütung
  • weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Vergütung

7.2 Dem Veranstalter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem DJ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.3 Der DJ ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter seinen Pflichten gemäß Ziffer 5 nicht nachkommt oder der DJ aus wichtigem Grund (z. B. gesundheitliche Gründe, die die Durchführung unmöglich machen) an der Leistungserbringung gehindert ist. Im Falle eines Rücktritts durch den DJ aus einem vom DJ zu verantwortenden wichtigen Grund werden alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

 

8. Haftung

8.1 Der DJ haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden und Schäden Dritter ist ausgeschlossen, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

8.4 Der DJ haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Stromausfälle oder andere nicht vom DJ zu vertretende Umstände entstehen.

 

9. Datenschutz

9.1 Der DJ erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Veranstalters nur insoweit, als dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (Bestandsdaten).

9.2 Der DJ beachtet die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des DJs zu finden.

 

10. Sonstiges

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wismar, sofern der Veranstalter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.